Der Umstand, dass sich die Anzeige gegen ein langjähriges Mitglied des Disziplinarrates richtet, ist ein wichtiger Grund für eine Delegierung (zumal sich auch die Mitglieder des Disziplinarrates für befangen erklärt haben).
…der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalt-Stellvertreters Folge zu…
…Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1], RS0106278 [T6], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts Folge zu geben…
…Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1], RS0106278 [T6], RS0055618: zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [6] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts Folge zu geben…
…eines Verfolgungsantrags gebotene Delegierung dar, weil auch diesfalls schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055618, RS0055477, RS0106278 [T1]; 20 Ns 1/14y; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 9 [2015] § 25 DSt Rz 1 unter…
…dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477, RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts Folge zu geben…
…Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1], RS0106278 [T6], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts der Rechtsanwaltskammer für…
…Erhebung eines Verfolgungsantrags gebotene Delegierung dar, weil diesfalls schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055618, RS0055477, RS0106278 [T1]; 20 Ns 1/14y, 22 Ns 1/16s; Engelhart/Hoffmann/Lehner/ Rohregger/Vitek , RAO 9 [2015] § …
…zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618, jüngst 30 Ns 1/19d sowie 30 Ns 4/19w). Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer Folge…
…dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477, RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS-Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Demnach war spruchgemäß zu entscheiden.…
…zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618). [4] Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Folge zu geben und die Sache dem Disziplinarrat der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zu delegieren…
…zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618, jüngst 28 Ns 1/21t und 26 Ns 1/21b). [6] Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer * Folge…
…zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618, jüngst neuerlich 22 Ns 1/22z ). [6] Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer * Folge zu geben und die Sache dem…
…zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618, jüngst 21 Ns 1/22t). [6] Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien Folge zu geben und die Sache dem…
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