8Fsc5/09s—OGH Entscheidung
09. September 2009
…keine Möglichkeit, die Bestimmungen über den Fristsetzungsantrag auch in einem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zur Anwendung zu bringen (9 Fs 507/00, RIS-Justiz RS0059248), sodass der Antrag als unzulässig zurückzuweisen war. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass eine Säumigkeit des Obersten Gerichtshofs schon deshalb nicht vorliegen könnte, weil dieser…