JudikaturOGH

RS0084348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Für den Bereich der Unfallversicherung ist ein Unfall ein zeitlich begrenztes Ereignis - eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten, eine außergewöhnliche Belastung -, das zu einer Körperschädigung geführt hat (Tomandl, System 270 mit weiteren Nachweisen; Brackmann, Handbuch 479 mit weiteren Nachweisen).

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