RS0014711 – OGH Rechtssatz
Der durch die Unbestimmtheit entstehende Mangel ( Dissens ) ist "heilbar" im Sinne eines neuen Vertragsschlusses, wenn ein späteres Verhalten nach § 863 ABGB eindeutige Schlüsse auf den jetzt gegebenen bestimmten Bindungswillen zulässt.