9ObA252/02b—OGH Entscheidung
23. April 2003
…ist nicht gegeben. Die Feststellung, dass die Klägerin einer Arbeitskollegin einen kräftigen Stoß versetzte, kann nämlich weder als Ergebnis der Wertung einer Zeugenaussage (RIS-Justiz RS0043277) noch der Schlussfolgerung (RIS-Justiz RS0043256) aus dem Umstand, dass sich diese Zeugin abstützen musste, um nicht umzufallen (AS 218), diesen Revisionsgrund erfüllen. Das Berufungsgericht…