6Ob225/19k—OGH Entscheidung
25. Juni 2020
…deren Fortdauer eine typische Voraussetzung des Geschäftes bildet, nicht berufen, wenn die Änderung keine unvorhersehbare ist, mit ihr also gerechnet werden musste (RS0017593 [T14]; vgl RS0017454 [T1]). Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass mit der möglichen Insolvenz der Gesellschaft habe gerechnet werden müssen, sodass die tatsächlich erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Sanierungstreuhandvertrag…