Alkoholisierung (jedenfalls) dann kein Milderungsgrund, wenn dem Täter aus seiner bisherigen (kriminellen) Erfahrung bekannt war, daß er im Zustand der Berauschung zur Begehung von strafbaren Handlungen neigt.
…Verurteilung im Verfahren LG Salzburg GZ2* wegen § 107 Abs 1 StGB um seine nach Substanzgebrauch gesteigerte Aggressionsbereitschaft wusste (vgl RIS-Justiz RS0090988; Riffel in WK 2 StGB § 35 Rz 4 mwN). Ausgehend davon und vor dem Hintergrund der allgemeinen Kriterien der Strafbemessung gemäß §…
…durch den Vorwurf des Alkoholkonsums ungeachtet seiner Kenntnis davon, dass er unter Alkoholeinfluss zu Aggression und zur Begehung von Straftaten neigt, aufgewogen wird (RIS-Justiz RS0090988). Bei diesem Strafzumessungssachverhalt erweist sich die vom Erstgericht verhängte Freiheitsstrafe von 18 Jahren als überhöht; schuld- und tatangemessen (und mit Blick auf den besonderen Wert…
…StGB zutreffend dazu, dass das Erstgericht trotz der Feststellungen zur eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten (US 11) diese nicht mildernd wertete (RIS-Justiz RS0091087, RS0090988, RS0091056; in diesem Sinne auch Riffel in WK² StGB § 35 Rz 8 sowie OLG Linz 8 Bs 47/25f und 10 Bs 135…
…Berufungswerberin zutreffend ausführt, wusste der Angeklagte doch um seine gesteigerte Aggressionsbereitschaft im Falle dessen Konsums bzw musste zumindest um diese Wirkung wissen (vgl RIS-Justiz RS0090988, RS0091059). Bei Abwägung der solcherart zum Nachteil des Angeklagten korrigierten Strafzumessungsparameter, der dargestellten allgemein im Sinn des § 32 Abs 2 und 3 StGB anzustellenden…
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