8Ob37/23h—OGH Entscheidung
24. Mai 2023
…als Gesamtheit das Recht haben, über die Unzulässigkeit bestimmter Geschäftsbedingungen aufgeklärt und damit in die Lage versetzt zu werden, ihre Rechte gegenüber dem Unternehmer wahrzunehmen (RS0079737 [T29]; RS0079764 [T22, T25]). Dementsprechend kann der Anspruch auf Urteilsveröffentlichung nach der Rechtsprechung auch erhoben werden, wenn keine Wiederholungsgefahr mehr besteht (RS0079725). Dass es sich…