7Ob77/10i—OGH Entscheidung
30. März 2011
…Ansicht ist ein realer Schaden des Anlegers bereits dann anzunehmen, wenn die Zusammensetzung seines Vermögens nach dem schadensbegründenden Ereignis nicht seinem Willen entspricht (RIS-Justiz RS0022537 [T12]; P. Bydlinski , ÖBA 2008, 159 [161]; Koziol , Zum Ersatzanspruch unzulänglich aufgeklärter Anleger, FS Picker [2010], 523 [528]; Leupold/Ramharter , Anlegerschaden und Kausalitätsbeweis…