1Ob35/06p—OGH Entscheidung
12. September 2006
…seinem Sinn gelegen sind. Es darf kein vernünftiger Grund bestehen, an einem Willensentschluss desjenigen, der ein bestimmtes Verhalten gesetzt hat, zu zweifeln (RIS-Justiz RS0013947, RS0014157). Der konkludente Aussagegehalt einer Handlung muss im Sinne des § 863 ABGB eindeutig in eine bestimmte Richtung weisen, es muss unzweifelhaft feststehen, dass ein Rechtsfolgewille…