JudikaturOGH

RS0081395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2024

Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist nicht nur der letzte, unmittelbar zur Entlassung führende Vorfall, sondern das Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes zu berücksichtigen.

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