4Ob194/10y—OGH Entscheidung
09. November 2010
…die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zugunsten beider Parteien beantwortet werden und widerspricht eine von ihnen, so ist von der Delegierung abzusehen (RIS-Justiz RS0046589, RS0046455). Der Kanzleisitz der Parteienvertreter ist unerheblich (RIS-Justiz RS0046333 [T2, T13], RS0065225 [insb T1], RS0046455 [T4], RS0046540 [T1, T14]). Auf dieser Grundlage ist die angefochtene…