2Ob96/22i—OGH Entscheidung
27. Juni 2022
…Argumentation des Berufungsgerichts, wonach ein konstitutives Anerkenntnis als Feststellungsvertrag zu qualifizieren sei und damit eine – hier nicht vorliegende – übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien voraussetze (RS0032496 [T2, T4, T6, T7, T9]), nicht nachvollziehbar auseinander. Insbesondere ziehen sie die Annahme des Berufungsgerichts nicht in Zweifel, dass die Klägerinnen ihr Begehren im Vorprozess…