Wurde die in der Berufung erhobene Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt, so darf das Berufungsgericht nicht die Rechtsfrage erörtern, eine andere Rechtsansicht äußern und deshalb die Sache an das Erstgericht zurückverweisen.
…sodass die rechtliche Beurteilung des Erstgerichts nicht überprüft werden darf ( Kodek in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 471 Rz 16; RS0043603 [T2; T8]; RS0042359; RS0041585 [T2]). 4. Der Berufung war daher insgesamt ein Erfolg zu versagen. 5. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 41, 50 ZPO. 6. Die Bewertung…
…Beurteilung der Behörde erster Instanz nicht überprüft werden darf (Kodek in Rech berger , ZPO 4 § 471 Rz 9; RIS-Justiz RS0043603 [T2]; RS0042359; ausdrücklich zu § 66 Abs 1 Z 4 AußStrG: RIS-Justiz RS0043312). 2.7. Der im Rechtsmittel betonte Bekanntheitsgrad eines Zei chens - …
…weil der Antragstellerin der Nachweis der Verkehrsgeltung nicht gelungen ist und sie nicht auf die von der Rechtsabteilung ermittelte Tatsachengrundlage abstellt (RIS-Justiz RS0043603 [T2]; RS0042359; RS0041585 [T2]; ausdrücklich zu § 66 Abs 1 Z 4 AußStrG: RIS-Justiz RS0043312). 5.6. Im Rekursvortrag könnte aber auch eine (versteckte…
…es ebenfalls nicht. Da die Beklagte in ihrer Rechtsrüge somit von den getroffenen Feststellung des Erstgerichts abweicht, ist diese nicht gesetzmäßig ausgeführt (RS0043603 [T2, T8], RS0042359, RS0041585 [T2]). 5. Das Erstgericht stellte hingegen fest, dass der Abruf der Bankgarantie in Zusammenhang mit dem Kauf über einen anderen Nachtklub angedroht wurde, wortwörtlich…
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