JudikaturOGH

RS0041103 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2025

Die - wenn auch erst im Revisionsverfahren erfolgte - Aufnahme des Prozesses durch den Masseverwalter hat zur Folge, dass der Leistungsprozess von Gesetzes wegen zum Prüfungsprozess geworden ist und von Amts wegen auf Feststellung der geltend gemachten Forderung in einer bestimmten Rangordnung im Konkurs zu erkennen ist.

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