JudikaturOGH

RS0043579 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2025

Verweisungen in der Revision beziehungsweise Revisionsbeantwortung auf den Inhalt der Berufungsschrift beziehungsweise Berufungsmitteilung sind für den OGH unbeachtlich und müssen gegebenenfalls zur Verwerfung der Revision führen.

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