Spruch Die Berufung wegen Nichtigkeit wird verworfen. II. durch den Senatspräsidenten Dr. Hinger als Vorsitzenden sowie den Richter Mag. Marchel und den Kommerzialrat Ing. Mitsch zu Recht erkannt: Im Übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die m…
Text Mit Gesellschaftsvertrag vom 14.6.2018 gründeten die Klägerin und die [Beklagte] GmbH Co KG (in der Folge: „X KG“) die Beklagte. Daran hält die X KG einen Anteil von 70 %, die Klägerin einen Anteil von 30 %. Zu – jeweils gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretung…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung ist nicht berechtigt. I. Zur Nichtigkeitsberufung [...] II. Zu den übrigen Berufungsgründen 1. Zur Mängelrüge 1.1 Die Klägerin moniert eine Mangelhaftigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf die Negativfeststellungen des Erstgerichts, auf die es aber nicht ankommt, wie noch im Rahmen …