RW0001049 – OLG Wien Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Syndikatsvertrag schaltet – anders als allfällige Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die die Abberufbarkeit an beschränkende Voraussetzungen knüpfen – die grundsätzlich freie Abberufbarkeit eines Geschäftsführers nicht aus. Daran ändert auch die personalistische Struktur einer Gesellschaft nichts, wenn der Syndikatsvertrag keine Bestimmungen über das Stimmbindungsverhalten der Gesellschafter bei der Bestellung/Abberufung eines Geschäftsführers enthält.