JudikaturJustizRW0001049

RW0001049 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2023

Ein Syndikatsvertrag schaltet – anders als allfällige Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die die Abberufbarkeit an beschränkende Voraussetzungen knüpfen – die grundsätzlich freie Abberufbarkeit eines Geschäftsführers nicht aus. Daran ändert auch die personalistische Struktur einer Gesellschaft nichts, wenn der Syndikatsvertrag keine Bestimmungen über das Stimmbindungsverhalten der Gesellschafter bei der Bestellung/Abberufung eines Geschäftsführers enthält.