RW0001043 – OLG Wien Rechtssatz
RW0001043 – OLG Wien Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Hausverwalter haftet für die gewöhnlichen Kenntnisse der einschlägigen Judikatur und hat sich dabei der gängigen Fachpublikationen zu bedienen. Dazu gehört die „Entscheidungssammlung Wohnrecht“, zumal diese Sammlung von der Berufsvereinigung speziell für die Angehörigen dieser Berufsgruppe bereitgestellt worden ist. (Ob auch die Lektüre der „Richterzeitung“ dazu zählt, konnte offen bleiben.)