RW0001042 – OLG Wien Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Für die Eintragung der Fortsetzung einer durch Insolvenzeröffnung aufgelösten Kapitalgesellschaft ist bei Aufhebung nach Bestätigung eines Sanierungsplans ein Nachweis, dass kein Insolvenzgrund mehr vorliegt oder die Gesellschaft über hinreichendes Vermögen verfügt, nicht erforderlich. Ob die widerlegbare Vermutung nach § 40 Abs 1 zweiter Fall FBG zum Tragen käme, kann dahinstehen.