Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der 1., 2., 3. und 5. beklagten Partei deren mit EUR 336,14 (darin EUR 56,02 USt) sowie der 4. beklagten Partei deren mit EUR 280,54 (darin EUR 46,76 USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Der Re…
Text Der Kläger begehrte von den beklagten Versicherungsgesellschaften die Abgabe der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, ihm den Abschluss bestimmter näher bezeichneter Krankenversicherungstarife anzubieten. Die Beklagten wandten im Wesentlichen ein, sie seien mangels Kontrahierungszwangs nicht verpf…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Zulässigkeit: Zutreffend weisen die genannten Beklagten darauf hin, dass sich das Rekursinteresse im vorliegenden Fall nicht nach dem Streitwert in der Hauptsache richtet. Nach § 11 Abs 1 RATG dient bei Verfahren über Anträge auf Kostenbestimmun…