Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird geändert und lautet: «Die Marke AT -20 wird mit Wirkung vom Zeitpunkt ihrer Registrierung gelöscht. Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin binnen 14 Tagen an Barauslagen EUR 550 zu ersetzen.» Die Antragsgegnerin ist sch…
Text Die Antragstellerin begehrte die Löschung der Marke der Antragsgegnerin nach § 34 MSchG, hilfsweise nach § 32 Abs 1 MSchG. Die Antragsgegnerin beteiligte sich nicht am Verfahren. Mit dem angefochtenen Beschluss gab die Nichtigkeitsabteilung dem Antrag statt und verfügte die Löschung der Marke. Weite…
Rechtliche Beurteilung Der Kostenrekurs ist berechtigt. 1. Nach § 35 Abs 5 MSchG iVm § 122 Abs 1 PatG ist über den Ersatz der Verfahrens- und Vertretungskosten in sinngemäßer Anwendung der §§ 40 bis 55 ZPO zu entscheiden. Gemäß § 54 Abs 1 ZPO hat die Partei, welche Kostenersatz anspricht, bei sonstigem Verlust des Ersatza…