RSP0000065 – LG St. Pölten Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bei bloßer Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter, die anch neuerer RSp und Lehre unmittelbar auf dem Gesetz beruhen, ist der daraus resultierende Schadenersatzanspruch des Dritten niemals ein solcher zwischen Unternehmern aus dem Unternehmergeschäft im Sinn des § 1333 Abs. 2 ABGB und daher nicht nach dieser Gesetzesstelle zu verzinsen (hier: Kabelschaden).
Aktivzitate: SZ 69/258
5 R 46/06f des OLG Wien (UV)
4 Ob 203/00g