RSP0000063 – LG St. Pölten Rechtssatz
RSP0000063 – LG St. Pölten Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der geschädigte Leasinggeber kann von der Haftpflichtversicherung des allein schuldtragenden Unfallsgegners im Rahmen der Totalschadensabrechnung in der Regel zunächst auch die USt beanspruchen, zumal der Wiederbeschaffungswert regelmäßig die USt beinhaltet.
Ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers im Prozess strittig, bleibt der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung mit dem diesbezüglichen Rückersatzanspruch auf die Führung eines getrennten Rechtsstreits verwiesen.