Spruch Dem Rekurs wird n i c h t F o l g e gegeben. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beklagten binnen 14 Tagen dessen mit € 183,31 (darin € 30,55 USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen. Der Revisionsrekurs ist j e d e n f a l l s u n z u l ä s s i g .…
Text Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte Begründung des angefochtenen Endbeschlusses für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der recht- lichen Beurteilung des Erstgerichtes is…
Rechtliche Beurteilung In ihrer Mängelrüge reklamieren die Kläger, das Erstgericht habe die angebotenen Beweise nicht durchgeführt. Durch den Lokalaugenschein hätte das Erstgericht feststellen müssen, dass der Parkplatz der Nachbarn H *****, der sich auf deren Liegenschaft befinde, für die Kläger nicht einsichtig sei. Es …