RSP0000039 – LG St. Pölten Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Zur Anwendbarkeit des § 45 ZPO zugunsten des Masseverwalters im Prüfungsprozess, wenn die Prüfungsklage mangels ausreichend schlüssiger Forderungsanmeldung an sich abzuweisen gewesen wäre, der Masseverwalter sich aber dessen ungeachtet - nach Vorlage von Urkunden - zur Anerkennung des Klagsanspruchs bereitgefunden hat.
Aktivzitate: AnwBl 1995/4973
EvBl 1949/389
WR 796