RSP0000033 – LG St. Pölten Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auf Miteigentumsanteile einer Liegenschaft kann nur im Weg der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung, Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung Exekution geführt werden. Der Anspruch des Liegenschaftsmiteigentümers auf Teilung dieser Liegenschaft sowie Teilung und Auszahlung des Versteigerungserlöses stellt kein Vermögensrecht im Sinn des § 331 EO dar.