RSA0000023 – LG Salzburg Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein gewerbsmäßiger Fahrzeugvermieter ist im Besitzstörungsfall nur dann passivlegitimiert, wenn er die Benennung des tatsächlichen Störers ablehnt bzw schuldhaft verzögert oder wenn er sonst nichts zur Unterbindung von Besitzstörungen duch seinen Vertragspartner (unmittelbarer Störer) unternimmt, obwohl ihm dies - zB durch einen entsprechenden Hinweis in AGB - möglich wäre.