RSA0000016 – LG Salzburg Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Massenkläger, der gerichtsbekannt schon mehrfach gegen die Aufschlüsselungsvorschriften verstoßen hat, ist auch dann empfindlich (S 4.000,--) zu bestrafen, wenn der Verstoß nur einen geringfügigen Betrag (S 164,--) betrifft.