RS0134743 – OGH Rechtssatz
RS0134743 – OGH Rechtssatz
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Nach Art 4 § 1 WRN 2015, BGBl I 2014/100, kann die Erhaltungspflicht des Vermieters betreffend eine mitvermietete Heiztherme, einen Warmwasserboiler oder ein sonstiges mitvermietetes Wärmebereitungsgerät in der Wohnung für den Teilanwendungsbereich des § 1 Abs 4 MRG durch vertragliche Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden (Hinweis: 3 Ob 195/21d Rz 3). Eine dem widersprechende Regelung im Mietvertrag ist nichtig.