Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Der Antrag des Vaters auf Übermittlung einer Aktenkopie der Bände XV bis XIX des Pflegschaftsaktes wird bewilligt.“…
Text Begründung: [1] Der Vater nahm am 16. 3. 2023 in der Gerichtskanzlei (Geschäftsabteilung) des Erstgerichts in die Bände XVII bis XIX des derzeit 20 Bände umfassenden Pflegschaftsaktes Akteneinsicht. Er fotografierte dabei einige Schriftsätze ab und erhielt zudem eine Kopie eines Gutachtens sowie a…
Rechtliche Beurteilung [6] Der Revisionsrekurs ist – wie in der Zulassungsbeschwerde des Revisionsrekurswerbers zutreffend ausgeführt – mangels Rechtsprechung zur Frage, ob der Anspruch nach § 219 Abs 1 ZPO auf eine Aktenkopie von den technischen und/oder personellen Möglichkeiten des Gerichts dazu abhängt, zulässig . E…