RS0134721 – OGH Rechtssatz
RS0134721 – OGH Rechtssatz
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Das Tatbild des § 168b Abs 1 StGB stellt ganz allgemein auf Vergabeverfahren ab. Dazu zählen jedenfalls sämtliche Vergabeverfahren, die den Regelungen des § 31 BVergG 2018 unterliegen. Liegt eine Vergabe in diesem Sinn vor, ist es insoweit unter dem Aspekt des § 168b Abs 1 StGB bedeutungslos, ob sie im Wege eines Wettbewerbs oder ohne einen solchen durchgeführt wird (ErläutRV 1005 BlgNR 21. GP 34).