Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert , dass die Entscheidung zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, an den Kläger den einer vollständig geleisteten Stammeinlage von 35.000 EUR entsprechenden Geschäftsanteil an der zu FN * im Firmenbuch des Handel…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger und A* E* gründeten im Jahr 2004 die e* GmbH, FN *, (idF: Gesellschaft) mit einer Stammeinlage von 35.000 EUR, an der beide je zur Hälfte beteiligt waren. Im Jahr 2010 schlossen der Kläger und E* als Treugeber mit der U*gesellschaft mbH (idF: Treuhänderin) als T…
Rechtliche Beurteilung [9] Die außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig , weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Notariatsaktspflicht bei einem Wechsel des Treugebers treuhändig gehaltener GmbH Geschäftsanteile fehlt und die Beurteilung des Berufungsgerichts überdies einer Korrektur durch den Obersten Ger…