Spruch Dem Revisionsrekurs im Verfahren gegen die erstbeklagte Partei wird Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs im Verfahren gegen die zweitbeklagte Partei wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „1. Das Landesgericht Salzburg ist zur Verhandlu…
Text Begründung: [1] Die Beklagten sind Medieninhaberinnen (die Erstbeklagte der Printausgabe, die Zweitbeklagte des Onlineportals einer Zeitung). Sie haben ihren Sitz nicht im Sprengel des Erstgerichts. [2] Der Kläger , der unstrittig im Sprengel des Erstgerichts wohnt und arbeitet, begehrt aufgrund…
Rechtliche Beurteilung [8] Der Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig und im Verfahren gegen die erstbeklagte Partei berechtigt . Im Verfahren gegen die zweitbeklagte Partei ist der Revisionsrekurs jedoch nicht berechtigt . [9] 1. Die Beklagten wiederholen im Revisionsrekurs ihre Auffassung, es sei wegen des Medie…