Streitigkeiten wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz können auch bei dem Gericht angebracht werden, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.
Rückverweise
Für den von § 92b JN vorausgesetzten Bezug der Streitigkeit auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz sind elektronische Verarbeitungs- und Speichervorgänge maßgeblich.…
unter den vom Gesetz verwendeten Begriff „verantwortlich gemacht hat", so dass der Zuständigkeitstatbestand des § 51 Abs 1 Z 6 und jener des § 92b JN gegeben ist.…
…veröffentlicht. Zur Zuständigkeit berief sich der Kläger auf die „Eigenzuständigkeit des angerufenen Gerichts nach § 29 Abs 2 DSG iVm § 92b JN“. [2] Das Erstgericht wies die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit a limine zurück. [3] Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach…
…bestehe nicht, ebenso ein solcher nach § 83b JN, weil eine Streitigkeit aus einem Verbandverhältnis nicht vorliege. Dies treffe auch auf die Anwendbarkeit des § 92b JN zu. Das von den klagenden Parteien angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 übersteige. Einen Ausspruch über…
…EUR ua Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Mitgliedern einer Handelsgesellschaft oder zwischen dieser und ihren Mitgliedern vor die selbständigen Handelsgerichte. [11] Gemäß § 92b JN können die im § 51 Abs 1 Z 6 JN genannten Streitigkeiten, mit Ausnahme von Klagen gegen Dritte, bei dem Gericht des…
…worden. Die Beklagten hätten keine Drittschuldnererklärungen abgegeben und seien gegenüber der Klägerin solidarisch zur Zahlung verpflichtet. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes gründe sich auf § 92b JN. Das von der Klägerin verwendete Klageformular wurde insofern missverständlich und aufklärungsbedürftig ausgefüllt, als in der Rubrik "Beschreibung und Höhe des Anspruchs" die "Forderung, in ATS…
…eines Gerichts gegeben sind. [26] 3. Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf eine (internationale: vgl Mayr in Rechberger/Klicka , ZPO 5 § 92b JN Rz 2) Zuständigkeit des Erstgerichts für das von ihm erhobene Feststellungsbegehren auf Grundlage des Wahlgerichtsstands nach § 92c JN. [27] 3.1. Die…
…während des Bestandes als auch nach der Auflösung des gesellschaftlichen Verhältnisses, sofern es sich nicht um eine Arbeitsrechtssache handelt. Diese Streitigkeiten können nach § 92b JN bei dem Gericht des Ortes angebracht werden, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, wobei es nach herrschender Auffassung Zweck dieser Bestimmung ist, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten…
…Die ihm vom Erstgericht dazu freigestellte Äußerung erstattete der Kläger dahin, dass er vorbrachte, die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts unverändert und primär auf § 92b JN zu stützen. Seiner Auffassung nach beziehe sich das zu fällende Urteil auf sämtliche Parteien. Es liege daher eine materielle Streitgenossenschaft vor. Das Erstgericht sprach aus…
…überschuldet gewesen sei. Die Kompensation sei daher unzulässig gewesen. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes beruhe auf den §§ 51 Abs.1 Z 6 und 92b JN. Der Beklagte beantragte die Klagsabweisung. Er wandte die Unzulässigkeit des Rechtsweges, die mangelnde inländische Gerichtsbarkeit und die örtliche Unzuständigkeit des Kreisgerichtes Wels ein. Das Erstgericht…
…Rechts- und Tatsachengrund" gestützt, die Zuständigkeit des angerufenen österreichischen Gerichtes auf die Bestimmungen des § 51 "Abs 6" (richtig: Abs 1 Z 6) iVm § 92b JN "aus dem vormaligen Sitz der verpflichteten Partei im Exekutionsverfahren sowie in Hinsicht auf die Eigenschaft der gepfändeten Forderung als Gesellschafterverpflichtung". Die beklagte Partei erhob die…
…Bestimmung genannten Vereinigungen und ihren Mitgliedern erfasst ( Stefula in Höllwerth/Ziehensack , ZPO § 83b JN Rz 5; anders der Wahlgerichtsstand des § 92b JN mit seinem Verweis auf § 51 Abs 1 Z 6 JN). [12] 1.4. Darauf nehmen die knappen Ausführungen Simottas (in Fasching/Konecny…
…im Rahmen des Fortbetriebs des Unternehmens bis zur Konkurseröffnung erwirtschafteten Verluste das Vermögen der Gemeinschuldnerin verringert. Die Zuständigkeit des Erstgerichts gründe sich auf § 92b JN und Art 6 Nr 1, Art 5 Nr 3 EuGVVO. Die Beklagten erhoben in der Klagebeantwortung die "Einrede der…
…der Gemeinschuldnerin und somit im Sprengel des angerufenen Gerichtes. Die sachliche Zuständigkeit gründe sich auch auf § 51 Abs 1 Z 6 JN iVm § 92b JN, weil es sich um eine Streitigkeit zwischen der Gesellschaft und einem Mitglied der Verwaltung (Geschäftsführer) bzw einem Gesellschafter handelt. Die Beklagten bestreiten die internationale Zuständigkeit…
…auch ein inländischer Gerichtsstand gegeben sei. Wie in den Fällen der genannten Entscheidungen könne auch im vorliegenden Fall die betreibende Partei die Drittschuldnerklage gemäß § 92b JN iVm § 51 Abs 1 Z 6 JN im Inland beim Gericht des Ortes, an dem die verpflichtete GmbH ihren Sitz habe, anhängig machen. Eine…