Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.000,75 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 166,79 EUR Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist Mit und Wohnungseigentümerin einer Liegenschaft. Das Mit und Wohnungseigentum wurde mit dem Pflichtteilsverzichts und Wohnungseigentumsvertrag vom 18. 3. 2016 begründet. Bis dahin war der Vater der Klägerin der Alleineigentümer dieser Liegenschaft. [2] …
Rechtliche Beurteilung [27] 1. Die auf Abwehr von Störungen gerichtete Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB kann grundsätzlich von jedem Miteigentümer erhoben werden (RIS Justiz RS0012112; RS0012114; RS0012137; RS0013417; RS0013428). Diese Aktivlegitimation des einzelnen Miteigentümers umfasst im Rahmen des § 523 AB…