RS0134637 – OGH Rechtssatz
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Beantragt eine juristische Person Verfahrenshilfe, sind auch von ihren wirtschaftlich Beteiligten nicht mehr als vier Wochen alte Bekenntnisse über die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse (Vermögensbekenntnis) und, soweit zumutbar, entsprechende Belege beizubringen.