JudikaturJustizRS0134637

RS0134637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Februar 2023

Beantragt eine juristische Person Verfahrenshilfe, sind auch von ihren wirtschaftlich Beteiligten nicht mehr als vier Wochen alte Bekenntnisse über die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse (Vermögensbekenntnis) und, soweit zumutbar, entsprechende Belege beizubringen.