Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 602,54 EUR (darin enthalten 100,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekurs-beantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Am 18. 8. 2020 begehrte die Antragstellerin gegenüber ihrem Vater die Erhöhung der monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1. 9. 2020. Nach Abschluss ihrer Lehre zur Bürokauffrau besuche sie seit 1. 9. 2020 die Gesundheits-und Krankenpflegeschule in Tulln, weshalb sie nicht selbsterhaltu…
Rechtliche Beurteilung [7] Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. [8] 1. Im Revisionsrekursverfahren stellt sich die Frage, ob der Pflegeausbildungszuschuss gemäß § 3 Abs 1 PAusbZG bei der Unterhaltsbemessung als Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes zu berücksichtigen ist oder nich…