JudikaturJustizRS0134625

RS0134625 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2023

Das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG steht dem Verbraucher nur beim erstmaligem Abschluss des Vertrages im Fernabsatz zu. Sieht der Vertrag nach einem kostenlosen Zeitraum einen kostenpflichtigen Zeitraum vor und verlängert sich der kostenpflichtige Zeitraum mangels Kündigung oder Widerruf neuerlich, so steht dem Konsumenten ebenfalls nur beim erstmaligen Abschluss des Vertrages das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG zu, sofern der Unternehmer in klarer und verständlicher Weise über die Kostenpflicht nach anfänglicher Gratisleistung informiert hat.