Spruch 1. Soweit sich der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung der Entscheidung über die Zulassung der Klageänderung beim Anfechtungsbegehren richtet, wird er zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass insgesamt der Beschluss …
Text Begründung: [1] Das Erstgericht eröffnete mit Beschluss vom 2. März 2020 über das Vermögen der A* (in der Folge: Schuldnerin) das Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. [2] Die Beklagte ist die Großmuttergesellschaft der Schuldnerin. Sie hält 100 % der Anteile an der…
Rechtliche Beurteilung [18] Der Revisionsrekurs ist teilweise jedenfalls unzulässig , im Übrigen aber aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig und im Sinn des Abänderungsantrags auch berechtigt . I. Zur Bestätigung der teilweisen Zulassung der Klageänderung durch das Rekursgericht [19] 1. Nach § 528 Abs 2 Z …