Spruch I. Das mit Beschluss vom 22. Juli 2020, 6 Ob 149/20k, unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt. II. Die mit dem Rechtsmittel der klagenden Partei vorgelegten Urkunden und das dazu erstattete Vorbringen werden zurückgewiesen. III. Der mit dem Zwischenurteil verknüpfte Aufhebungsbeschluss gilt als ni…
Text Entscheidungsgründe und Begründung: [1] Zu I.: Mit Beschluss vom 22. 7. 2020, 6 Ob 149/20k, wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über den vom Obersten Gerichtshof am 17. 3. 2020 zu 10 Ob 44/19x gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbroche…
Rechtliche Beurteilung [28] Die Revision der Beklagten ist zulässig , aber nur hinsichtlich der Zweitbeklagten teilweise berechtigt . [29] III. Hat das Berufungsgericht in Abänderung des angefochtenen Leistungsurteils in ein Zwischenurteil (§ 393 Abs 1 ZPO) ausgesprochen, dass die Klageforderung lediglich dem Grunde n…