JudikaturJustizRS0134542

RS0134542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2023

Überzeugt sich ein Führungsorgan von „schutzwürdige[n] Interessen" an „Geheimhaltung" (§ 1 Abs 1 DSG), hat es diese gegen den Zweck des Strafverfahrens (§ 1 Abs 1 erster Satz StPO) abzuwägen und eine darauf bezogene Entscheidung zu treffen oder herbeizuführen.

Entscheidungen
3