Spruch I. Die Bekanntgaben der beklagten Partei vom 18. Juli 2022 und 6. September 2022 sowie die Stellungnahme der klagenden Partei vom 12. September 2022 werden zurückgewiesen. II. Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat…
Text Entscheidungsgründe: Zu I. [1] Die von den Parteien nach Erstattung der Rechtsmittelschriften eingebrachten Schriftsätze verstoßen gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels (RS0041666). Sie waren daher zurückzuweisen. Zu II. [2] Die Klägerin kaufte am 13. 4. 2012 von der Beklagten, …
Rechtliche Beurteilung [25] Die Revision ist zulässig und berechtigt. 1. Zur Zurechnung des allfälligen arglistigen Verhaltens des Herstellers an den Händler: [26] 1.1. Allfällige (wegen eines Sachmangels) gewährleistungsrechtliche und irrtumsrechtliche Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte sind verjährt (§ 933 Ab…