Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: [1] Die 2022 verstorbene Erblasserin hinterließ zwei Töchter und einen Sohn, den nunmehrigen Revisionsrekurswerber. In ihrem Testament vom 27. März 2019 setzte sie ihre jüngere Tochter zur Alleinerbin ein und enterbte ihren Sohn. [2] Mit in Notariatsaktsform errichtetem Übergabsvertr…
Rechtliche Beurteilung [12] Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig , weil noch keine Rechtsprechung zu den Auswirkungen der im ErbRÄG 2015 für die Schenkung auf den Todesfall verankerten „Vertragslösung“ auf das Anerbenrecht vorliegt. Er ist aber nicht berechtigt . [13] Der Sohn argumentiert, dass auf den v…