Spruch In der Strafsache AZ 13 U 128/22s des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien verletzt das Urteil dieses Gerichts vom 26. Jänner 2023 (ON 18) § 228 Abs 1 StGB. Dieses Urteil wird aufgehoben und es wird in der Sache selbst erkannt: * S* wird gemäß § 259 Z 3 StPO vom Vorwurf freigesprochen, er habe am 18. …
Text Gründe: [1] Mit gekürzt ausgefertigtem (§ 270 Abs 4 StPO iVm § 447 StPO) Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 26. Jänner 2023, GZ 13 U 128/22s 18, wurde * S* wegen des nun vom Freispruch umfassten Vorwurfs des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach §§…
Rechtliche Beurteilung [2] Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, verletzt der Schuldspruch das Gesetz: [3] Ein Führerschein ist eine qualifizierte Beweisurkunde im Sinn des § 228 StGB, die die Erteilung einer Lenkberechtigung (§ 13 Abs 1 FSG) …