RS0134465 – OGH Rechtssatz
RS0134465 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Beurkundung einer mit Bescheid erteilten Lenkerberechtigung (§ 3 FSG), die ihrerseits unter vorangegangenem Einsatz unlauterer Mittel bei der automationsunterstützten theoretischen Fahrprüfung (§ 3 Abs 1 Z 4 FSG iVm §§ 10 f FSG) erwirkt worden ist, stellt keine Beurkundung einer inhaltlich unrichtigen, sondern der (richtigen) Tatsache der Erteilung einer Lenkerberechtigung in einem Führerschein (§ 13 FSG) dar.