RS0134422 – OGH Rechtssatz
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Die Wahl des Vorstands eines Vereins durch dessen Mitgliederversammlung ist als Beschluss eines Vereinsorgans nach § 7 VerG 2002 zu qualifizieren, zumal der vereinsrechtliche Beschlussbegriff sehr weit auszulegen ist und § 7 VerG sich auf Beschlüsse aller Vereinsorgane bezieht.