Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch des Angeklagten * N* zu A./III./ und IV./, sowie zu D./III./ und IV./, demnach auch im diesen Angeklagten betreffenden Strafausspruch sowie im Ausspruch über den Verfa…
Text Gründe: [1] Soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde relevant, wurde mit dem angefochtenen Urteil * N* jeweils des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 iVm § 161 Abs 1 StGB (A./III./ und IV./) und des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urla…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der teilweise Berechtigung zukommt. [4] Zutreffend zeigt die Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) zu A./III./ und IV./ eine offenbar unzureichende Begründung der Feststellungen zur subjektiven Tatsei…