Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: [1] Gegenstand des Rekursverfahrens ist allein die Frage, ob ein die Ersitzung der Dienstbarkeit des Wasserbezugs und der Wasserleitung hinderndes Verbot dadurch vorliegt, dass die Kläger als Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht über die erforderliche wasserrechtliche Bewillig…
Rechtliche Beurteilung [9] Der dagegen von den Beklagten erhobene Rekurs ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig , er ist jedoch nicht berechtigt . [10] 1. Das Wasserbezugs und Wasserleitungsrecht besteht im Recht der Zu und Ableitung von Wasser sowie der Errichtung und der Erhaltung der entspreche…