JudikaturJustizRS0134352

RS0134352 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Das Fehlen einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Abs 2 WRG hindert nicht die Ersitzung eines Wasserbenutzungs- und Wasserleitungsrechts an einem Hausbrunnen auf einer benachbarten Liegenschaft.

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