Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.197,80 EUR (darin 366,30 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist ein gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Unterlassungsklage berechtigter Verband. Die beklagte Bank tritt als Unternehmerin regelmäßig in ganz Österreich mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt , dem sie ihre Allgemeinen Geschäftsbeding…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, jedoch nicht berechtigt. [16] 1.1. Die Beklagte macht geltend, die prozessgegenständlichen Klauseln seien einer Prüfung gemäß § 879 Abs 3 ABGB entzogen, weil sie Entgelte für Leistungen der Beklagten und somit die Hauptleistungen de…