JudikaturJustizRS0134348

RS0134348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Ein Entgelt für den Rücktausch des Guthabens vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte oder nach mehr als einem Jahr nach Ablauf deren Gültigkeitsdauer unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.

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